Corona-Verordnung in Baden-Württemberg
Die wesentlichen Änderungen ab dem 18. Mai
Region (kn) Das Land Baden-Württemberg hat in den vergangenen Tagen zu angekündigten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Covid-19 Virus einige Verordnungen erlassen, die ab 18. Mai gelten. Hier die wesentlichen Änderungen im Überblick: Präsenzunterricht an Schulen: Jetzt auch wieder für 4. Klassen der Grundschulen, 4. und 5. Klassen der Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die Klassenstufen 9 und 10 der Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen...