Baden-Württemberg setzt die Empfehlungen des RKI um
Erleichterungen für Geimpfte
Region (kn) Das Robert Koch-Institut (RKI) hat vergangene Woche seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben.
Ausnahmeregelungen für Geimpfte
„Wir setzen in Baden-Württemberg die Empfehlungen des RKI um. Die Landesregierung wird nun die Corona-Verordnung Absonderung und die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne entsprechend anpassen. Es wird eine Ausnahmeregelung in die jeweiligen Verordnungen aufgenommen, wonach sich geimpfte, symptomlose Personen künftig nicht mehr in Absonderung begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einem Covid-19-Fall hatten. Gleiches gilt für Einreisende aus sämtlichen Risikogebieten im Ausland“, sagte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha. Nach der RKI-Empfehlung gilt ein Impfschutz als vollständig, wenn seit der letzten vorgeschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Anerkannt werden alle in der EU zugelassenen Impfstoffe. Die Änderungen werden diese Woche vorgenommen und sollen am Montag,19. April, in Kraft treten.
Änderungen in Pflege-Einrichtungen
Weitere Änderungen im Hinblick auf geimpfte Personen ergeben sich laut Lucha für stationäre Einrichtungen der Pflege. Dort können bei einer Durchimpfungsrate von 90 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner wieder mehr Besuche ermöglicht werden. Die Hygienemaßnahmen, insbesondere die qualifizierte Maskenpflicht und die Testung vor Zutritt für Besucher, gelten aber weiterhin fort.
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Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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