Corona in Baden-Württemberg
Feiern ohne Maske in Südwest-Clubs unter Bedingungen erlaubt
Stuttgart (dpa/lsw) In baden-württembergischen Clubs und Diskotheken entfällt auf der Tanzfläche und im Sitzbereich unter bestimmten Bedingungen die Maskenpflicht. Darauf haben sich das Stuttgarter Gesundheitsministerium laut einer Mitteilung vom Dienstagabend, 17. August, mit Vertretern der Clubszene und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes verständigt.
Auslastung der Clubs an Lüftungskonzepte gebunden
Zahlreiche Betreiber kündigten angesichts der aktuellen Corona-Verordnung an, ihre Clubs nicht zu öffnen, wie das Ministerium weiter berichtete. Das "Club-Feeling" gehe verloren, laute die Argumentation der Betreiber. Zu den Bedingungen gehört laut Mitteilung unter anderem, dass die Branche ein Muster-Hygienekonzept erstellt. Außerdem wird die Auslastung der Clubs an Lüftungskonzepte gebunden.
Geimpfte und Genesene genießen mehr Freiheiten
Die neue Verordnung mit Lockerungen für geimpfte und vom Virus genesene Menschen war am Montag in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Wer zu einer dieser beiden Gruppen gehört, genießt unabhängig von lokalen oder regionalen Corona-Inzidenzen wieder größere Freiheiten.
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Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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