Erleichterungen für Geimpfte und Genesene erst nach landesrechtlicher Umsetzung
RKH Kliniken setzen noch auf bisherige Besucherregelung
Bretten/Bruchsal (kn) Nach dem Bundestag hat der Bundesrat am 7. Mai der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung zugestimmt. Darin wird geregelt, dass Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus genesen sind, bestimmte Erleichterungen erhalten. Allerdings müssen die Bundesländer die getroffene Regelung nun erst in Landesrecht, also in entsprechende Landesverordnungen überführen. Ergänzend zu diesen Landesverordnungen wird es dann wie...