Corona-Verordnung in Baden-Württemberg
Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus
Region (kn) Mit der Anpassung der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg gelten laut Angaben des Sozialministeriums seit Montag, 27. Dezember 2021, folgende Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus: Personen mit einer Boosterimpfung und Personen, deren Grundimmunisierung oder Genesung maximal drei Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G-Plus ausgenommen. Auch vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche sind ausgenommen Außerdem sind auch Kinder und Jugendliche bis...